WERTERMITTLUNG
BAUINDEX AB 01.07.2024
4.459,9
Der Wert eines Kleingartens unterliegt nicht den freien Marktmechanismen von Angebot und Nachfrage.
Unter Berücksichtigung der sozialen Aspekte des Kleingartenwesens hat der Landesverband Rheinland-Pfalz Wertermittlungsrichtlinien entwickelt, nach denen bei Pächterwechsel bestimmte Kleingartenwerte (Laube und Aufwuchs) zu ermitteln sind. So wird Neueinsteigern eine sozialverträgliche Übernahme eines Kleingartens ermöglicht.
Voraussetzung ist, das der derzeitige Pächter bei seinem Kleingartenverein den Pachtvertrag ordnungsgemäß kündigt. So ist gewährleistet, dass die Wertermittlung durchgeführt werden kann.