WERTERMITTLUNG

BAUINDEX AB 01.07.2024

4.459,9

Der Wert eines Klein­gar­tens unter­liegt nicht den freien Markt­me­cha­nis­men von Angebot und Nachfrage.

Unter Berück­sich­ti­gung der sozialen Aspekte des Klein­gar­ten­we­sens hat der Landes­ver­band Rheinland-Pfalz Wert­ermitt­lungs­richt­li­nien entwi­ckelt, nach denen bei Päch­ter­wech­sel bestimmte Klein­gar­ten­werte (Laube und Aufwuchs) zu ermitteln sind. So wird Neuein­stei­gern eine sozi­al­ver­träg­li­che Übernahme eines Klein­gar­tens ermöglicht.

Voraus­set­zung ist, das der derzei­tige Pächter bei seinem Klein­gar­ten­ver­ein den Pacht­ver­trag ordnungs­ge­mäß kündigt. So ist gewähr­leis­tet, dass die Wert­ermitt­lung durch­ge­führt werden kann.

Hier finden Sie die derzeit gültige
Richtlinie Zur Wertermittlung

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